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1. Abschluß des
Veranstaltungsvertrages
1.1. Mit Deiner Anmeldung auf der Grundlage unserer Webseite http://www.lan-shooters-neusath.de
(Stand vom 24.01.2002) bietest Du uns den Veranstaltungsvertrag verbindlich
an. Der Veranstaltungsvertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns
zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf,
informieren wir Dich durch Übersendung der Anmeldebestätigung. Die
Übersendung erfolgt, soweit nicht ausdrücklich anders gewünscht, per E-Mail.
1.2. Teilnehmen darf jeder ab 18 Jahren.
1.3. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß
Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur
insofern, als sie zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
1.4. Weicht der Inhalt der Anmeldebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab,
sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Du uns innerhalb dieser Frist
die Annahme erklärst, was auch konkludent durch eine Zahlung erfolgen kann.
1.5. Bitte benachrichtige uns umgehend, wenn Du als Veranstaltungsanmelder
die Anmeldebestätigung nicht spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung von uns
erhalten hast. In diesem Fall werden wir Dir, Deine Zahlung vorausgesetzt,
die Anmeldebestätigung sofort zusenden oder an der Abendkasse aushändigen. Wenn
Du uns nicht benachrichtigst und die Veranstaltung aufgrund fehlender
Anmeldebestätigung nicht antrittst, müssen wir das als kostenpflichtigen
Rücktritt behandeln.
2.
Bezahlung |Top|
2.1. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Anmeldebestätigung überweist Du
bitte den Betrag auf das angegebene Konto. Erst dann wird die Anmeldung für
den Veranstalter verbindlich.
2.2. Können wir Deine Anmeldung nicht bestätigen oder ist unser
Alternativangebot von Dir nicht angenommen worden, werden wir Deinen
eventuell bereits geleisteten Teilnahmebeitrag unverzüglich erstatten.
2.3. Wenn der vereinbarte Teilnahmebeitrag auch nach Inverzugsetzung oder der
Veranstaltungsbeitrag bis zum Veranstaltungsbeginn nicht oder nicht
vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des
Veranstaltungsvertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der
entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu
diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Veranstaltungsmangel vor.
3.
Leistungen, Beiträge |Top|
3.1. Für den Umfang des vertraglichen Leistungen sind die
Leistungsbeschreibungen auf unserer Webseite, so, wie sie Vertragsgrundlage
geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Anmeldebestätigung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der
vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung.
3.2. Unsere Veranstaltung beginnt und endet - je nach gebuchter Dauer - zu
den in der Webseite ausgeschriebenen Ankunfts- und Abreiseterminen.
4.
Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson |Top|
4.1. Du kannst jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung
zurücktreten. Wir empfehlen allerdings, dies schriftlich zu tun (eMail).
Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der
Rücktrittserklärung bei uns.
4.2. Tritts Du vom Veranstaltungsvertrag zurück oder trittst Du die
Veranstaltung gar nicht an, können wir angemessenen Ersatz für unsere
Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden natürlich
ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendung der
Veranstaltungsleistungen von uns berücksichtigt.
5.
Gestrichen |Top|
6.
Rücktritt durch den Veranstalter |Top|
6.1. Ist die Durchführung einer Veranstaltung nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil die ausgeschriebene
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, so dass die uns entstehenden
Kosten, bezogen auf die Veranstaltung, nicht gedeckt sind, sind wir
berechtigt, diese Veranstaltung bis zu 5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn
abzusagen, sofern wir Dir ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten können.
Dies wird vornehmlich per eMail erfolgen. Ein Rücktrittsrecht für uns besteht
dann nicht, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten haben
oder diese Umstände nicht nachweisen können. Sofern Du vom evtl.
Ersatzangebot keinen Gebrauch machst, erhältst Du den evtl. bereits bezahlten
Teilnahmebeitrag natürlich unverzüglich zurück. Darüber hinausgehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
7.
Höhere Gewalt |Top|
7.1. Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
beide Vertragsparteien gemäß § 651 BGB kündigen.
8.
Gewährleistung |Top|
8.1. Sollte eine Veranstaltungsleistung nicht oder nicht vertragsgemäß
erbracht werden, so kannst Du innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen.
Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen
Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern,
wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Veranstaltungsende
kannst Du eine Minderung des Veranstaltungsbeitrages gelten machen, falls
Veranstaltungsleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden und Du deren
Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen hast. Wird eine Veranstaltung
infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil
Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird, oder die Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse Deinerseits gerechtfertigt ist, so kannst du,
im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Veranstaltungsvertrag im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
8.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen bist Du verpflichtet, im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
Sofern Dein Eigentum verlorengeht oder beschädigt wird, musst Du unbedingt
unverzüglich eine Schadensmeldung an Ort und Stelle erstatten. Für den
Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld übernehmen wir
keinerlei Haftung.
8.3. Unsere Co-Organisatoren /rinnen sind nicht befugt, Ansprüche
anzuerkennen.
9. Haftung, Verjährung |Top|
9.1. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Hard- und
Software. Jeder Teilnehmer ist angehalten, regelmäßige Backups zu machen,
keine sensiblen Daten gespeichert zu haben und sich durch alle erforderlichen
und zumutbaren Hard- und Software Einrichtungen (insbesondere USV,
Überspannungsschutz, Firewall- und Anti-Viren-Software, Passwortschutz etc.)
gegen Schäden abzusichern.
9.2. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Essens-Service,
Leih-Hardware, etc.) und die in der Veranstaltungsausschreibung ausdrücklich
als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der
Organisatoren/rinnen an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
9.3. Unsere Haftung aus dem Veranstaltungsvertrag für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des zweifachen
Veranstaltungsbeitrages beschränkt soweit ein Schaden des
Veranstaltungsgastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns
herbeigeführt wird.
9.4. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen von Dir innerhalb eines
Monats nach dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungsende möglichst
schriftlich uns gegenüber geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist
kannst du Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn du an der Einhaltung
der Frist ohne Dein Verschulden gehindert warst.
9.5. Diese Ansprüche verjähren 6 Monate nach der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der Veranstaltung, es sei denn, sie beruhen auf einem von uns zu
vertretenden anfänglichen Unvermögen. Die Verjährung ist bis zur
schriftlichen Zurückweisung der geltend gemachten Ansprüche gehemmt.
Schadensersatzansprüche wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren nach 2
Jahren.
10. Lizenz- und Gesundheitsbestimmungen |Top|
10.1. Nach 60 minütigem Spielen ist eine 15 minütige Pause einzulegen.
10.2. Die Sicherheitsbestimmungen der Soft- und Hardware Hersteller sind zu
beachten.
10.3. Es darf nur rechtmäßig vom Teilnehmer oder seinen gesetzlichen
Vertretern lizensierte Software Verwendung finden.
10.4. Die Mindestanforderungen an Hard- und Software werden vom Teilnehmer
erfüllt.
11. Allgemeine Bestimmungen |Top|
11.1. Alle Angaben in unserer Webseite werden vorbehaltlich gesetzlicher oder
behördlicher Genehmigungen veröffentlicht.
11.2. Mit Veröffentlichung einer neuen Webseite verlieren alle unsere
früheren Publikationen über gleichlautende Veranstaltungen und Termine ihre
Gültigkeit.
11.3. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
11.4. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
11.5. Gültigkeitsbereich. Diese AGBs haben nur in der BRD Gültigkeit.
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